Förderrichtlinien

Vielen soll die Unterstützung durch die Schinzler Stiftung zu Gute kommen. Das heißt: Die Stiftung zahlt Fördergelder nur in Ausnahmefällen an Einzelpersonen aus. In der Regel unterstützt die Stiftung gemeinnützige Einrichtungen und Projekte.

Die Stiftung fördert generell Projekte in folgenden Bereichen

  • Kinder/Jugendliche
  • Karitatives
  • Kultur
  • Gesundheit
  • Umwelt
  • Wissenschaft

Nicht gefördert werden Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen.

„Als weltweit agierender Finanzdienstleister steht Munich Re nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch im sozialen Bereich in der Verantwortung. Diese nimmt sie als Gesamtunternehmen auf unterschiedliche Weise wahr. Ziel der Schinzler Stiftung ist es, das vielfältige Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Munich Re zu fördern, um dadurch benachteiligte Bevölkerungsgruppen im In- und Ausland nachhaltig und aktiv zu unterstützen." (Präambel der Stiftungssatzung)

Die Stiftung wendet sich vorrangig an alle aktiven und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Munich Re. Auch aktive Mitarbeiter der Munich Re (Gruppe) können durch die Stiftung unterstützt werden.

Die Zuwendungen werden in der Regel als Projektförderung für einzelne abgegrenzte Projektvorhaben vergeben. Entsprechend gewährt die Stiftung in der Regel Einmalzahlungen.

Der Projektzeitraum muss klar abgegrenzt sein und wird auf der Grundlage Ihres Antrags verbindlich festgelegt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden nur Rechnungen mit Ausstellungsdatum im Projektzeitraum anerkannt. 

Die überwiegende Zahl der Fördersummen ist relativ klein; Meistens liegen sie unter € 3000,— für ein Projektvorhaben. Ihr Projekt kann als Teil- oder Vollfinanzierung gewährt werden. Eine Finanzierung kommt nicht in Betracht, wenn Sie an der Erfüllung des Verwendungszweckes ein wirtschaftliches Interesse haben.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge direkt bei der Schinzler Stiftung ein. Hier können Sie einen Antrag einreichen.

Bereits bei Antragstellung fragen Ihre Bankverbindungsdaten ab. Sobald die Bewilligung vorliegt, überweisen wir die Fördermittel an die angegebene Bankverbindung.

Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet der Vorstand der Schinzler Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sofern Mittel anderer Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, ist das einfache Nutzungsrecht für die Schinzler Stiftung sicherzustellen.

Der Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen:

  • dem Sachbericht und
  • dem zahlenmäßigen Nachweis.

Übersenden Sie uns die Berichte in zweifacher Ausfertigung: 

1. Ausfertigung im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift;
2. elektronische Ausfertigung (z. B. via E-mail, CD).

  • Fügen Sie allen Verwendungsnachweisen sämtliche Originalbelege, Zahlungsnachweise, Verträge und Angebote über die Vergabe von Aufträgen und Leistungen bei.
  • Verwenden Sie die verbindlichen Abrechnungsformulare der Schinzler Stiftung.
  • Der Termin der Abgabe des Verwendungsnachweises wird mit der Bewilligung festgelegt. Dieser ist grundsätzlich einzuhalten.
  • Nehmen Sie Rückzahlungen von nicht benötigten Fördermitteln unaufgefordert und unverzüglich vor. Bei Nichtbeachtung dieser Festlegung sind wir verpflichtet, Ihnen Zinsen zu berechnen.

Zuwendungsbestätigung
Engagement für einen „guten Zweck" kann mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können Sie gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Die Schinzler Stiftung schafft zusätzliche Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und ist nicht gegründet worden, um Aufgaben des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften zu übernehmen.